EuropMed Niederlassungsberatung

Niederlassungsberatung

Die Niederlassung

Die Selbständigkeit bietet nach wie vor eine interessante Perspektive und ist eine echte Alternative zur Krankenhaustätigkeit.

Der Schritt in die eigene Praxis muss allerdings – wie bei anderen Unternehmern auch – gut vorbereitet werden, soll die Selbständigkeit nicht in einem finanziellen Fiasko enden.

Nutzen Sie unsere nun 30 jährige Erfahrung bei Ihrer Niederlassung. Wir begleiten Sie während der gesamten Niederlassungsphase, von der Planung bis zu Ihrem ersten Tag in der Praxis. Und auch anschließend stehen wir Ihnen mit der betriebswirtschaftlichen Beratung zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit zur Verfügung.

Der Arzt als Unternehmer

  • Welche Überlegungen sind anzustellen?
  • wo lasse ich mich nieder (Familie)
  • übernehme ich eine Praxis oder gründe ich eine Praxis neu?
  • Einzelpraxis oder Kooperation?
  • welche Kooperationsform- Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft,Partnerschaftsges. oder Ärztehaus ?
  • welche Finanzierung ist für mich die richtige?
  • wie kannn ich mich hervorheben, was kann ich besonderes anbieten?

 

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen. Zur Zeit ist ein großes Angebot auch an gut eingeführten Praxen vorhanden (siehe auch unsere PRAXISBÖRSE). Aus diesem Grund erscheint es sinnnvoll eine bestehende Praxis zu übernehmen – ohne hohe Anlaufkosten. Wir bieten eine Praxisbörse für München und Bayern.

Zahlreiche KV-Gebiete sind gesperrt; in diesem Fall muss ein Nachbesetzungsverfahren beantragt und der Vertragsarztsitz ausgeschrieben werden; der Zulassungsausschuss entscheidet über den Nachfolger. Hier ist es von großer Bedeutung alles rechtzeitig zu planen und mit dem Abgeber zu besprechen. Auch der zeitliche Ablauf ist zu berücksichtigen. Durch das Auschreibeverfahren verzögert sich eine Übernahme häufig.

Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie und den Abgeber. Wir sagen Ihnen wann was zu tun ist. Somit sorgen wir auch beim Ausschreibeverfahren für eine reibungslose Praxisübergabe.

Denken Sie auch an die formalen Voraussetzungen! Prüfen Sie frühzeitig Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Gerne überlassen wir Ihnen eine entsprechende „Check-Liste“.

Der Weg der Niederlassung

Bevor ein Arzt seine Tätigkeit in eigener Praxis aufnehmen kann, sich also niederlassen kann, muss er eine Zulassung erwerben.

Anspruch auf Zulassung haben alle approbierten Ärzte, die die in der Zulassungsordnung für Vertragsärzte festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Es muss ein zweistufiges Verfahren durchlaufen werden:

  1. Der Arzt muss die Eintragung in dem bei den Kassenärztlichen Vereinigungen geführten Arztregister beantragen.
  2. Der Arzt muss beim Zulassungsausschuss die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung beantragen.