EuropMed Öffentliche Mittel

Öffentliche Mittel

Durch die Fussion der KfW-Mittelstandsbank mit der Deutschen Ausgleichsbank ergaben sich neue Möglichkeiten des Einsatzes von öffentlichen Mittel.

Für PRAXISÜBERNAHMEN oder PRAXISNEUGRÜNDUNGEN wird ab sofort der sog. „Unternehmerkredit“ geboten. Bei Investitionen unter 2 Mio € werden bis zu 100 % der Investitionen gefördert.

Für Ärzte kommen momentan sehr günstige Darlehen der LfA in betracht. Allerdings sind hier zahlreche Besonderheiten zu beachten. sowerden die Investitionen zu den sehr günstigen Konditionen nur zu einem bestimmten Anteil übernommen. Die Darlehensinanspruchnahme muss reasch erfolgen, ansonsten werden Bereitstellungszinsen fällig.

Aktuelle Konditionen fragen Sie bitte bei uns ab, Tel. Nr. 08061/37951

Der Antrag wird über die Bank durch uns gestellt; vorher dürfen keine die Praxisgründung/ übernahme betreffenden Verträge unterschrieben sein.

Verschiedene Banken verlangen heute einen Sicherheitszuschlag von 0,25 % bis 0,50 % auf die o.g. Konditionen.

Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.