EuropMed Praxisfinanzierungen

Praxisfinanzierungen

Bei diesem Thema geht es um Ihr Geld, das Sie als junge/r Ärtzin/Arzt nicht zu verschenken haben.

Neben den reinen Darlehenskonditionen ist vor allem die Tilgungform entscheidend. Die Zinsen stellen Betriebsausgaben dar, sind also steuerlich relevant. Die Tilgung, sprich Rückzahlung des Darlehens, ist jedoch aus versteuertem Einkommen zu erbringen und daher entscheidend.

Man unterscheidet zwischen dem Annuitätendarlehen und der Tilgungsaussetzung. Die Annuität setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen, wobei sich der Tilgungsanteil jährlich um die ersparten Zinsen erhöht. Dies bedeutet aber die Betriebsausgaben werden geringer, die Steuerlast steigt und zudem muss für die Tilgung mehr aus dem versteuertem Einkommen erbracht werden. Betriebswirtschaftlich ist dieses Modell daher nicht sinnvoll.

Bei der Tilgungsaussetzung wird zunächst nicht getilgt. Das Darlehen bleibt über die gesamte Laufzeit in voller Höhe bestehen. Statt zu tilgen wird hochverzinslich angespart und das Darlehen am Ende der Laufzeit zurückgeführt. Dies ist sinnvoll, da Sie durch die hohen Erträge wesentlich weniger tilgen müssen. Damit haben Sie frei Liquidität, z.B. für Ihre private Immobilie, bei der Sie die Schuldzinsen nicht steuerlich geltend machen können.

Auf Grund der Niedrigzinsphase und der günstigen öffentlichen Mittel, empfehlen wir diese heute.

Zur Zeit bieten wir für Praxisfinanzierungen u.a. an:

Öffentliche Mittel, LfA- Darlehen oder KfW-Darlehen haben heute i.d.R. eine Laufzeit von 10 Jahren mit sehr günstigen Konditionen und werden über die Hausbank beantragt. Zur Absicherung des Darlehens ist i.d.R. nur eine Risikolebensversicherung erforderlich. Gerne suchen wir für Sie ein geeignetes Bankhaus und informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten.

Bitte immer aktuelle Konditionen abfragen, Tel.Nr. 08061/37951.

Stand 01.02.2022